top of page

Zulassung für elektrische Skateboards [2023] - Sind e-Boards legal?

Aktualisiert: 5. Mai 2023

Elektrische Skateboards erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen. Sie sind eine schnelle und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit, die jedoch nicht nur Freude bereiten, sondern auch Gefahren bergen kann.


Person die mit elektrischen Skateboard an einer Wand anlehnt

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die Gesetze und Regulierungen im Zusammenhang mit elektrischen Skateboards im Klaren zu sein, um sicher und rechtskonform unterwegs zu sein. Elektrische Skateboards unterscheiden sich von herkömmlichen Skateboards durch ihren Elektromotor, der sie schneller und leistungsfähiger macht. Daher gelten für sie andere Gesetze und Regulierungen als für herkömmliche Skateboards.


 

Inhaltsverzeichnis



 

Disclaimer


Wir sind keine Anwälte und dieser Blog Post stellt keine rechtliche Beratung dar. Wir übernehmen für die Richtigkeit der hier genannten Aussagen keine Verantwortung. Informieren Sie sich daher unbedingt bei einem vertrauenswürdigen Rechtsberater, um einen umfassenden Einblick gewinnen zu können.


Rechtsbücher in einem Bücherregal

Einleitung


Elektrische Skateboards erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen. Sie sind eine schnelle und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit, die jedoch nicht nur Freude bereiten, sondern auch Gefahren bergen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die Gesetze und Regulierungen im Zusammenhang mit elektrischen Skateboards im Klaren zu sein, um sicher und rechtskonform unterwegs zu sein.


Elektrische Skateboards unterscheiden sich von herkömmlichen Skateboards durch ihren Elektromotor, der sie schneller und leistungsfähiger macht. Daher gelten für sie andere Gesetze und Regulierungen als für herkömmliche Skateboards. Es ist wichtig, sich über diese Regelungen im Klaren zu sein, um sicher und rechtskonform unterwegs zu sein und mögliche Strafen zu vermeiden.



Gesetze und Regulierungen in Deutschland


Im Folgenden ist zu prüfen, welche Rechtsstellung ein elektrisches Skateboard in Deutschland besitzt. Gehen wir also davon aus, dass Beispielperson "Max" mit seinem elektrischen Skateboard auf der Straße fährt. Welche Gesetze werden dadurch berührt?


Öffentlicher Verkehrsraum


Zuerst müsste - damit die Gesetze des Straßenverkehrs anwendbar sind - sich "Max" im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Öffentlicher Verkehrsraum sind dabei gem. §2 (1) StVG alle Straßen, Wege und Plätze, die für jedermann, jederzeit zugänglich sind. Wenn "Max" also nun auf der "Max-Muster-Allee" oder jeder anderen Straße sein elektrisches Skateboard befährt, befindet er sich im öffentlichen Verkehrsraum.


Ein für jedermann jederzeit zugänglicher Platz ist aber eben auch ein Parkplatz, und ein für jedermann jederzeit zugänglicher Weg ist auch der Fußweg, der an der Straße entlang führt. Insgesamt liegt der öffentliche Verkehrsraum also grundsätzlich in der Mehrzahl der Fälle vor, was bedeutet, dass die Straßenverkehrsgesetze entsprechend anwendbar sind. Einzige Ausnahme stellen dabei befriedetes Besitztum (z.B. der eigene Garten, die Einfahrt usw.) oder abgesperrte Bereiche (wie ein Firmengelände) dar. Hier würde kein öffentlicher Verkehrsraum vorliegen, und somit könnte "Max" sein elektrisches Skateboard ohne weitere Hintergedanken fahren.


Das elektrische Skateboard


Fraglich ist, welche Rechtsstellung das elektrische Skateboard im Rahmen der deutschen Gesetze besitzt und welche Berechtigungen für das Führen vorliegen müssen.


Ein elektrisches Skateboard ist grundsätzlich gem. §1 (2) StVG als Kraftfahrzeug einzustufen, da es ein maschinell angetriebenes, nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug darstellt. Dazu kommt, dass das elektrische Skateboard bauartbedingt zwei Achsen mit jeweils zwei Rädern besitzt. Damit würde es ein mehrspuriges Kraftfahrzeug darstellen.


Allerdings ist hier die Richtlinie der Europäischen Union Rili 2002/24 EG, Art. 2 Nr. 8 zu beachten: Der Abstand zwischen den Skateboardrollen eines handelsüblichen e-Skateboards liegt unter 460mm. Damit gelten die beiden Skateboard-Reifen nach EU-Richtlinie tatsächlich als "ein" Rad, sodass wir als Ergebnis rein rechtlich ein einspuriges Kraftfahrzeug - also im Grunde ein Motorrad - vorliegen haben.



Meepo Voyager elektrisches Skateboard
Ein elektrisches Skateboard gilt nach EU-Recht als Motorrad

Die Fahrerlaubnis


Gehen wir davon aus, dass "Max" mit seinem neuen Exway Flex mit 3000W-Motor auf der Straße fährt. Um jetzt zu prüfen, welche Fahrerlaubnis für das elektrische Skateboard vorliegen müsste, hilft ein Blick in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung: gem §2 Nr.11a FZV ist ein Kleinkraftrad ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, welches einen Elektromotor mit nicht mehr als 4000W besitzt.


Das Exway Flex von "Max" ist wie bereits geprüft ein zweirädiges Kraftfahrzeug, dazu liegt die max. Nennleistung des Elektromotors bei unter 4000W. Fraglich ist allerdings die bbH, diese ist vom Hersteller nicht fest angegeben. Gehen wir im folgenden davon aus, dass diese nicht höher als 45km/h liegt. Somit wären die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und das "Exway Flex" könnte als Kleinkraftrad eingeordnet werden.


Nach §3 (2) Nr.1 FZV wäre das Kleinkraftrad dann entsprechend wie ein Moped von der Zulassungspflicht ausgenommen - man braucht keinen Zulassungsschein. Gem. §6 (1) FeV benötigt der Fahrzeugführer zum Führen eines Kleinkraftrades die Führerscheinklasse AM - umgangssprachlich also einen Mopedführerschein. Diese Fahrerlaubnis erhält man auch ohne gesonderte Schulung ganz einfach zu den Erwerb des Autoführerscheins (Fahrerlaubnisklasse B) dazu.


Zusammenfassung


Liegt die maximale Nennleistung des elektrischen Skateboards unterhalb von 4000W, ist das E-Board, ähnlich wie ein Moped, als Kleinkraftrad zu behandeln. Die Zulassungspflicht entfällt und Besitzer einer Fahrerlaubnisklasse AM dürfen das E-Skateboard führen.


Pflichten beim Führen des elektrischen Skateboards


Gem. §21a (2) StVO besteht beim Führen eines Kraftrads mit einer bbH von über 20km/h eine Helmpflicht. Da wie bereits geprüft das E-Board als Kraftrad eingestuft wird und die bbH bei den meisten elektrischen Skateboards über 20 km/h fällt, besteht also beim Fahren eine Helmpflicht. Ansonsten gelten die weiteren Pflichten des Fahrzeugführers aus §23 StVO.



Rechtsverstöße beim Fahren


Falls "Max" die bisher genannten Voraussetzungen erfüllt, liegt so weit erstmal kein strafbares Handeln (insbesondere kein Fahren ohne Fahrerlaubnis §21 (1) Nr. 1 StVG) vor. Wie die meisten E-Boarder allerdings schon wissen, ist das Fahren mit einem elektrischen Skateboard auf deutschen Straßen leider doch nicht ganz straffrei.


Dies ergibt sich aus wieder aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Gem. §4 (1) FZV bedarf es für das Führen eines Kleinkraftrades einer Typen- oder Einzelgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt. Tatsächlich gibt es aber weder eine Typengenehmigung für elektrische Skateboards, noch eine Einzelgenehmigung für ein elektronisches Skateboard auf dem Markt. Der Verpflichtung nach §4 (1) FZV kann man also gar nicht nachkommen. Der Verstoß gegen diese Rechtsvorschrift ergibt sich aus §48 Nr. 1a FZV, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und liegt nach Nr.175 des Bußgeldkatalogs bei 70€ Bußgeld.


Richter mit Hammer
Das Fahren mit einem elektrischen Skateboard kann in Deutschland teuer werden

Ein weiteres Problem ist ganz praktischer Natur: dadurch, dass es für elektrische Skateboards derzeit keine Betriebserlaubnis gibt, bietet auch kein Versicherer eine entsprechende Haftpflichtversicherung an. Diese ist aber gem. §1 PflVG für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland Pflicht. Also handelt es sich wieder um eine Norm, die in der Praxis leider nicht umsetzbar ist - mit dem Unterschied, dass es sich hier um eine Straftat nach §6 (1) PflVG handelt. Demzufolge ist mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft und ggf. mit einem Strafbefehl zu rechnen. Die Rechtsfolgen variieren ggf. zwischen Geldstrafe (meistens im vierstelligen Bereich) oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.


Um zudem mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: die private Haftpflichtversicherung deckt nicht das Befahren eines elektrischen Skateboardes ab. Hier liegt die Grenze bei einer bbH von bis zu 6 km/h - wo die meisten elektrischen Skateboards weit darüber liegen.


Zuletzt müsste das elektrische Skateboard gem. §4 (3) FZV über ein Versicherungskennzeichen nach §26 FZV verfügen. Das Problem ist aber auch wieder hier, das kein Versicherer einen entsprechenden Versicherungsschutz anbietet. Somit kann man nicht im Besitz eines solchen Versicherungskennzeichens sein. Hier liegt wieder eine Ordnungswidrigkeit nach §48 Nr.3 FZV vor, welche nach Nr.176 Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 40€ nachzieht.



Gesetze und Regulierungen in anderen Ländern


Die Gesetze und Regulierungen für elektrische Skateboards können von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern sind sie erlaubt, während sie in anderen verboten sind. Es ist wichtig, sich über die Regelungen des jeweiligen Landes im Klaren zu sein, bevor man mit einem elektrischen Skateboard unterwegs ist. Einen Überblick über die Rechtslage in verschiedenen EU-Staaten findet Ihr auf:



Die Gesetze und Regulierungen können sich in Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen, Helm- und Schutzausrüstungspflicht, sowie die Nutzung von Fahrradschutzstreifen und Gehwegen unterscheiden. Es kann auch Unterschiede bei technischen Anforderungen geben.


Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Regulierungen des jeweiligen Landes im Klaren zu sein und diese einzuhalten. Es ist auch wichtig, alle erforderlichen Helme und Schutzausrüstungen zu tragen und die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Zuletzt ist darauf zu achten, auf Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen zu fahren und nicht auf Gehwegen, sofern dies erlaubt ist. Die technischen Anforderungen des Landes sind zu beachten, wie zum Beispiel die Anforderungen an Bremsen und Beleuchtung.


Übersicht über die Zulassung von elektrischen Skateboards von EU-Staaten
Übersicht über die Zulassung von elektrischen Skateboards von EU-Staaten

Fazit


In unserem Beispiel-Sachverhalt ist "Max" lediglich mit dem elektrischen Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum gefahren - und das mit weitreichenden Folgen. Die Verstöße nochmals kurz zusammengefasst:


1. Verstoß gem. § 4 (1) FZV, da keine Einzel/ Typengenehmigung für das E-Board besteht. Rechtsfolge: 70€


2. Verstoß gem. § 4 (3) FZV durch fehlendes Versicherungskennzeichen. Rechtsfolge: 40€


3. Verstoß nach § 6 PflVG, da die erforderliche Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG nicht besteht. Rechtsfolge: Geldstrafe (meist vierstellig) oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe


Die Aufstellung setzt zudem voraus, dass der "Max" im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und gegen keine weiteren Rechtsvorschriften verstößt.


Damit ist das Fahren mit einem elektrischen Skateboard auf Deutschlands Straßen keinesfalls eine billige Sache. Schon eine Verkehrskontrolle reicht für eine vierstellige Strafsumme und einen Eintrag in das Zentralregister. Aber ist der Traum vom e-Skateboarden dadurch nun geplatzt?


Wir von E-Skateboardsgermany raten dringenst von einer Teilnahme am Straßenverkehr mit einem elektrischen Skateboard ab. Die Gefahr einer Kontrolle, sowie die verkehrsspezifischen Gefahren auf der Straße sind einfach zu hoch, als das ein elektrisches Skateboard als geeignete Alternative zu einem Auto etwa auf der Bundesstraße in Betracht kommt.


Vielmehr ist das elektrische Skateboard abseits der Straße, etwa auf Fahrradwegen und unbefestigten Strecken zu nutzen. Hier macht das Fahren auch tatsächlich Spaß, die Gefahr einer Kontrolle sinkt und man ist den verkehrsbedingten Gefahren des Straßenverkehrs nicht ausgesetzt. Zwar liegt hier in den meisten Fällen auch ein öffentlicher Verkehrsraum vor, aber zumindest besteht in dieser Situation mit einem guten Anwalt ein gewisser Handlungsspielraum.


Ein elektrisches Skateboard war nie dazu gedacht, im Straßenverkehr neben LKWs und PKW-Kolonen auf der Bundesstraße am Verkehr teilzunehmen. Wie ein E-Bike soll es vielmehr die Vorteile erhöhter Mobilität im Rahmen einer umweltfreundlichen Alternative zum Auto widerspiegeln. Und das sollte unserer Überzeugung nach nicht strafbar sein.



Einschränkungen und Ausnahmen


Die oben beschriebene Rechtslage ist auf den Großteil der am Markt befindlichen elektrischen Skateboards anwendbar. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, bei welchen die zuvor genannten, erheblichen Strafnormen nicht zutreffen.


Sobald das elektrische Skateboard eine bbH von nicht höher als 6 km/h besitzt, wird der Gebrauch von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Damit entfällt die Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die private Haftpflichtversicherung greift übrigens auch, wenn das Kraftfahrzeug - unabhängig von dessen bbH - außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums geführt wird. Gegen Personen/ Sachschäden in abgesperrten Bereichen ist man also geschützt.


Außerdem ist bei einer bbH von nicht über 6 km/h die FZV nicht anwendbar. Dementsprechend entfallen die Ordnungswidrigkeiten nach der Genehmigungspflicht und der Kennzeichenpflicht.


Übrigens: die von den meisten als "große Rettung der elektrischen Skateboards" angesehene, neue "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" ist für E-Board leider in keinster Weise hilfreich. Nach §1 (1) eKFV gilt das elektrische Skateboard nämlich nicht als Elektrokleinstfahrzeug, da es die in Nr. 2 genannte Lenk- oder Haltestange nicht besitzt und in den meisten Fällen auch die max. Nenndauerleistung nach Nr. 3 überschreitet.


Hinweis: Kinder unter 14 gelten in Deutschland nach §19 StGB als schuldunfähig. Dementsprechend kann bei dieser Personengruppe auch kein strafbares Verhalten vorliegen und keine Ordnungswidrigkeiten/ Straftaten begründet werden.



Ente auf elektrisches Skateboard
Einen Überblick über die Rechtslage von elektrischen Skateboards zu bekommen, ist keine leichte Aufgabe

Empfehlungen für weiterführende Informationen und Ressourcen


Es gibt viele Ressourcen und Informationen zur Verfügung, um sich über die aktuellen Gesetze und Regulierungen im Zusammenhang mit elektrischen Skateboards im Klaren zu sein. Es empfiehlt sich, die offiziellen Websites der jeweiligen Landesregierung und Städte sowie die Website von Industrieverbänden und Organisationen zu besuchen, die sich mit der Regulierung von elektrischen Skateboards beschäftigen. Dazu ist es auch ratsam, lokale Gesetzeshüter und Skateboard-Fachgeschäfte um Rat zu fragen, um sicherzustellen, dass man über die aktuellsten Gesetze und Regulierungen informiert ist.


Die wichtigsten Gesetze/ Verordnungen zum Thema


Pflichtversicherungsgesetz



Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung



Fahrzeug-Zulassungsverordnung



Straßenverkehrsverordnung



Bußgeldkatalog



Gerichtsurteil Oberlandesgericht München



Was ist öffentlicher Straßenverkehr?



Versicherung von elektrischen Skateboards bei Allianz:



 

Ist es in Deutschland legal, ein elektrisches Skateboard auf öffentlichen Straßen zu fahren?

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage in Deutschland ist es aktuell nicht möglich, ein elektrisches Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen, ohne dabei etwaige Strafvorschriften zu verwirklichen. Allen voran steht dabei der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, welches zum Besitz eines Versicherungsschutzes für elektrische Skateboards verpflichtet, welcher aber schlichtweg nicht existiert.

Darf ich mit meinem elektrischen Skateboard auf Fußwegen fahren?

Besteht eine Helmpflicht beim Fahren mit einem elektrischen Skateboard?


 

Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Sie auf einen solchen Link klicken und auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter oder Online-Shop eine Vermittlerprovision .Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

 


bottom of page